Guter Rat ist günstiger, als Sie vielleicht meinen

Was aber noch wichtiger ist: Anwaltliche Beratung kann Sie vor finanziellem Schaden bewahren und hilft zuweilen Geld zu sparen. Die Kosten einer rechtsanwaltlichen Beratung sind daher in jedem Falle eine gute Investition. Rechtsanwälte unterliegen einer Gebührenordnung, die es ihnen verbietet, billiger als andere Kollegen zu arbeiten. Die Abrechnung der Vergütung des Rechtsanwalts erfolgt entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aufgrund von Vergütungsvereinbarungen. Die Vereinbarung eines Zeithonorars ist eine sinnvolle Alternative, da Sie Ihnen wie mir die Möglichkeit bietet, zielorientiert zu kalkulieren. Dabei verfolgen ich stets das Ziel, ein angemessenes Verhältnis zwischen anwaltlichem Aufwand und dem für Sie angestrebten Ergebnis meiner Tätigkeit zu gewährleisten.

Kostenlose Ersteinschätz­ung

Schildern Sie mir unverbindlich und kostenfrei in einem ersten Telefonat Ihr rechtliches Anliegen und erhalten Sie eine vorläufige Bewertung der rechtlichen Situation. 

Rechtsschutz- versicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen ich gerne die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, soweit sich diese auf Deckungsanfragen und Abrechnung beschränkt. Sollten darüber hinaus jedoch weitere Tätigkeiten, wie die Auseinandersetzung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung über die Schadensregulierung, erforderlich werden, fallen hierfür gesonderte Gebühren an. Diese sind naturgemäß von der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen und werden von dieser folglich nicht ersetzt.

Prozesskosten­hilfe

Für Personen mit geringem Einkommen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe bei dem zuständigen Gericht zu beantragen. Die Antragsstellung erfolgt selbstverständlich über meine Kanzlei.